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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09   

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https://dejure.org/2010,13834
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09 (https://dejure.org/2010,13834)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2010 - L 19 AS 12/09 (https://dejure.org/2010,13834)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2010 - L 19 AS 12/09 (https://dejure.org/2010,13834)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09
    Nach langjähriger Rechtsprechung des BSG sind Gerichte zur Ausfüllung von Regelungslücken bei drei Konstellationen berufen, nämlich dann, wenn das Gesetz schweigt, weil es der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht in Detailfragen zu finden, sodann bei Schweigen des Gesetzes aufgrund eines Versehens oder Übersehens eines Tatbestandes durch den Gesetzgeber und weiter bei Veränderung der Lebensverhältnisse nach Erlass des Gesetzes, die der Gesetzgeber deshalb noch nicht berücksichtigen konnte (BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSG SozR 3 5868 § 58 Nr. 2, BSG, Urteile vom 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R sowie B 11 AL 32/08 R - Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, Einleitung Rn 54 ff.).

    Zur Beurteilung, ob eine über eine bloße Unvollständigkeit hinausgehende Lücke innerhalb des Regelungszusammenhangs, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes vorliegt, ist der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan aus sich selbst heraus im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu ermitteln (BSGE 100, 243 = SozR 4 2700 § 150 Nr. 3, Urteile des BSG vom 07.10.2009 a. a. O.; Larenz, a. a. O., S. 373).

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09
    Zur Beurteilung, ob eine über eine bloße Unvollständigkeit hinausgehende Lücke innerhalb des Regelungszusammenhangs, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes vorliegt, ist der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan aus sich selbst heraus im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu ermitteln (BSGE 100, 243 = SozR 4 2700 § 150 Nr. 3, Urteile des BSG vom 07.10.2009 a. a. O.; Larenz, a. a. O., S. 373).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09
    Soweit die Gewährung von Sozialleistungen bedürftigkeitsabhängig ist, hat der Gesetzgeber dabei grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (Urteil des BSG vom 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R mit umfangreichen Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 32/08 R

    Ersatz der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach einer Rückforderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09
    Nach langjähriger Rechtsprechung des BSG sind Gerichte zur Ausfüllung von Regelungslücken bei drei Konstellationen berufen, nämlich dann, wenn das Gesetz schweigt, weil es der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht in Detailfragen zu finden, sodann bei Schweigen des Gesetzes aufgrund eines Versehens oder Übersehens eines Tatbestandes durch den Gesetzgeber und weiter bei Veränderung der Lebensverhältnisse nach Erlass des Gesetzes, die der Gesetzgeber deshalb noch nicht berücksichtigen konnte (BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSG SozR 3 5868 § 58 Nr. 2, BSG, Urteile vom 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R sowie B 11 AL 32/08 R - Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, Einleitung Rn 54 ff.).
  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 89/92

    Arbeitsförderung - Arbeitslosigkeit - Rentenversicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09
    Eine analoge Ausweitung der Regelung zugunsten nicht von der Rentenversicherungspflicht befreiter Personen wurde schon zur Vorgängervorschrift in § 166 b AFG höchstrichterlich abgelehnt (Urteil des BSG vom 29.09.1994 - 12 RK 89/92 = SozR 3 4100 § 166 b Nr. 2).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2010 - L 19 AS 12/09
    Nach langjähriger Rechtsprechung des BSG sind Gerichte zur Ausfüllung von Regelungslücken bei drei Konstellationen berufen, nämlich dann, wenn das Gesetz schweigt, weil es der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht in Detailfragen zu finden, sodann bei Schweigen des Gesetzes aufgrund eines Versehens oder Übersehens eines Tatbestandes durch den Gesetzgeber und weiter bei Veränderung der Lebensverhältnisse nach Erlass des Gesetzes, die der Gesetzgeber deshalb noch nicht berücksichtigen konnte (BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSG SozR 3 5868 § 58 Nr. 2, BSG, Urteile vom 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R sowie B 11 AL 32/08 R - Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, Einleitung Rn 54 ff.).
  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 723/14

    Analogie; Auslegung; Grundsicherung für Arbeitssuchende;

    Mangels Regelungslücke hat das Sozialgericht auch die Voraussetzungen für eine erweiternde oder analoge Anwendung von § 26 Abs. 1 SGB II als nicht gegeben erachtet und sich hierbei auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2010 (Az. L 19 AS 12/09) bezogen.

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2010 - L 19 AS 12/09 - juris Rdnr. 20 ff.) an.

    Dies lässt angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlautes für eine erweiternden Auslegung keinen Spielraum (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2010, a. a. O., Rdnr. 20).

    Dabei ist er dem Grundkonzept der vor dem Inkrafttreten von § 26 SGB II (vgl. Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 [BGBl. I S. 2954]) bereits (vom 1. Januar 1998 bis zum 31. März 2012) existierenden Vorschrift von § 207 des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) (vgl. Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 [BGBl. I S. 594]) und deren (vom 1. Juli 1983 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden) Vorgängervorschrift in § 166b des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582) gefolgt, die Beziehern von Lohnersatzleistungen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren und einen Anspruch auf Übernahme der Beiträge zur anderweitig betriebenen Altersvorsorge hatten, nach dem jeweiligen Gesetz Zuschüsse gewährt haben (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2010, a. a. O., Rdnr. 28 ff.).

    Angesichts des eindeutigen Wortlautes und dem Willen des Gesetzgebers ist eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke nicht ersichtlich (eingehend hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2010, a. a. O., Rdnr. 31 ff.).

    Bedenken hinsichtlich der Verfassungmäßigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. bestehen nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2010, a. a. O., Rdnr. 44).

    Die Altersvorsorge war damit im Rahmen des SGB VI abgesichert (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2010, a. a. O., Rdnr. 47 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 18 AS 541/12
    Zur Begründung ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts Essen vom 22. März 2010 - L 19 AS 12/09 -, juris ausgeführt: Die Klage sei unbegründet.
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